Sowohl in der internationalen Rechnungslegung als auch in der deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegung sind für bestimmte Sachverhalte Werthaltigkeitstests für bilanzierte Vermögenswerte durchzuführen. Wie z. B.:
- IAS 36.9 / Vermögenswert bei dem eine Indikation für eine Wertminderung vorliegt
- IAS 36.10 / Immaterieller Vermögenswert mit unbestimmter Nutzungsdauer, noch nicht genutzter immaterieller Vermögenswert oder derivativer Firmenwert
- 253 Abs. 3 S. 5 und 6 HGB / Ansatz zum beizulegenden Zeitwert von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
Aus der Durchführung des Werthaltigkeitstests (engl. Impairmenttest) resultiert ggf. die Notwendigkeit zur Durchführung einer Wertminderung bzw. außerplanmäßigen Abschreibung oder Zuschreibung.
Unsere Leistungen:
- Erstellung und Implementierung sowie Überprüfung von Werthaltigkeitstests
- Ermittlung der bewertungsrelevanten Zahlungsüberschüsse und Ableitung des Fair Value bzw. des beizulegenden Zeitwertes
- Ermittlung der Kapitalkosten
- Durchführung von Szenario- und Sensitivitätsanalysen
- Ermittlung des Wertminderungs- bzw. Zuschreibungsbedarfs
Kaufpreisallokation (engl. Purchase Price Allocation, kurz: PPA)
Regelmäßig übersteigt bei einem Unternehmenskauf – unabhängig davon, ob es sich um einen Share Deal oder einen Asset Deal handelt – der gezahlte Kaufpreis die Differenz zwischen den bilanziellen Buchwerten der Vermögensgegenstände und Schulden der Zielgesellschaft. Zentrale Herausforderung nach der Akquisition ist damit die Identifikation der Vermögenswerte und der diesen jeweils beizulegenden Zeitwerte, die Gegenstand der Transaktion waren.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Kaufpreisaufteilung – sei es für die Ermittlung und Fortführung der Zugangswerte im Rahmen eines Asset Deals oder für die Verteilung stiller Reserven und Lasten in der konsolidierten Rechnungslegung. Unser Ziel dabei ist es, die Transaktion bilanztechnisch richtig abzubilden und den Preis korrekt und nachvollziehbar auf die identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden der Beteiligung bzw. des Zielunternehmens zu verteilen, um (eventuell) die Höhe eines angemessenen Geschäfts- oder Firmenwerts (Goodwill) zu bestimmen.
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