KARRIERE

Russland steht auf der „schwarzen Liste“ der EU: Steuerliche Folgen für deutsche Unternehmen voraussichtlich ab 2024

 

Am 14.02.2023 haben die EU-Außenminister als weitere Sanktionsmaßnahme Russland auf die „schwarze Liste“ der Steueroasen gesetzt. Die sogenannte „schwarze Liste” der EU entfaltet jedoch zunächst keine unmittelbare Wirkung für deutsche Unternehmen. Es sind allerdings die Regelungen in Bezug auf die steuerlichen Abwehrmaßnahmen des Steueroasen-Abwehrgesetzes zu prüfen, die aber nur nach Umsetzung durch eine innerstaatliche Rechtsverordnung nach § 3 StAbwG verbindlich sind. Eine geänderte Rechtsverordnung ist in 2023 geplant.

Die Aufnahme Russlands zieht vielfältige steuerliche Konsequenzen nach sich. Anzeigepflichten für grenzüberschreitende Sachgestaltungen sind zu beachten. Voraussichtlich ab 2024 käme eine verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz neben einer Ausdehnung der deutschen Quellensteuerbesteuerung sowie der Erweiterung der steuerlichen Mitwirkungspflichten zum Tragen. Ab 2027 könnte darüber hinaus ein Betriebsausgabenabzugsverbot für Transaktionen mit Russland gelten. Die einzelnen Regelungen sind sehr komplex und können teilweise gravierende negative Wirkungen haben. Über die weitere Entwicklung werden wir Sie informieren.

Diese und weitere interessante Artikel finden Sie in unserem monatlichen Mandantenrundschreiben von Juni 2023.