Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen
Das Jahr neigt sich erneut dem Ende zu und in den kommenden Wochen wird daher wieder das Thema „Weihnachtsgeschenke“ an Mitarbeiter und Geschäftspartner eine Rolle spielen.
Es ist keine Seltenheit, dass im Rahmen einer Außenprüfung Sachgeschenke festgestellt werden, die der Beschenkte nicht als Betriebseinnahme erfasst hat. Die Folge: Er muss nachträglich Steuern darauf zahlen. Ein Geschenk kann so den gewünschten Effekt verfehlen. Dies kann vermieden werden, indem pauschal versteuert wird. Wir möchten bei dieser Gelegenheit das Thema „Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen“ nach § 37b EStG noch einmal kurz darstellen, sodass auch die mit Sachzuwendungen eventuell zusammenhängenden steuerlichen Pflichten nicht übersehen werden.
Alle wichtigen Infos zur Pauschalierung nach § 37b EStG können Sie unserem neuen Informationsschreiben entnehmen:
- Was ist steuerpflichtig?
- Wie hoch ist die Steuerbelastung?
- Wer ist steuerpflichtig?
- Wann ist die Pauschalierung anzumelden?