Merkblatt Inflationsprämie und Mindestlohn
Die Inflationsausgleichsprämie und der Mindestlohn sind derzeit in aller Munde. Die neue, vom Bundesrat kürzlich beschlossene, Inflationsausgleichsprämie ist eine Sonderzahlung für Arbeitnehmer, die bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei bleibt. Die Auszahlung der Prämie soll rückwirkend ab 1. Oktober 2022 möglich sein. Mit der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro je Stunde ab 1. Oktober 2022 hat die Bundesregierung eines ihrer wichtigsten Vorhaben nun umgesetzt.
In unserem Mandantenrundschreiben im September hatten wir bereits über das Thema informiert. In diesem Informationsschreiben haben wir das Wichtigste zu beiden Themen für zusammengefasst. Unter welchen Voraussetzungen die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie möglich ist und welche Auswirkungen die Erhöhung des Mindestlohns auf die Lohn- und Gehaltsabrechnungen hat, können Sie hier nachlesen.