Mandantenrundschreiben 9/2024
Das neue Mandantenrundschreiben im pdf-Format: Mandantenrundschreiben September 2024
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
bei den zukünftigen Regelungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen handelt es sich vermutlich um den größten regulatorischen Eingriff in die externe Berichterstattung im Mittelstand seit Jahrzehnten. Das Ziel des europäischen Gesetzgebers ist es, mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) die Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung „auf Augenhöhe“ zu bekommen.
Aktuell befasst sich der deutsche Gesetzgeber mit der Umsetzung der CSRD in nationales Recht. Seit Ende Juli liegt nun der Regierungsentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes vor (CSRD-UG). Die finale Verabschiedung des CSRD-UG wird sehr wahrscheinlich spätestens Ende dieses Jahres erfolgen. Damit zählt Deutschland leider zu den Schlusslichtern innerhalb der EU.
Im Rahmen des CSRD-UG sind dem deutschen Gesetzgeber weitestgehend die Hände gebunden, da die CSRD nur sehr wenige Mitgliedstaatenwahlrechte enthält. Somit handelt es sich bei dem Regierungsentwurf des CSRD-UG im Großen und Ganzen um eine 1:1-Umsetzung der CSRD in deutsches Recht.
Große Unternehmen im Sinne des Bilanzrechts (Umsatz > 50 Mio. EUR, Bilanzsumme > 25 Mio. EUR, Arbeitnehmer > 250) werden somit sehr wahrscheinlich dazu verpflichtet sein, erstmals für Geschäftsjahre, welche am oder nach dem 1.1.2025 beginnen, ihren ersten CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht in Übereinstimmung mit den neuen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu erstellen. Der Aufwand für die erstmalige Erstellung eines CSRD/ESRS-Nachhaltigkeitsberichts sollte dabei nicht unterschätzt werden.
Carsten Ernst
Geschäftsführender Gesellschafter | Wirtschaftsprüfer | Steuerberater