Mandantenrundschreiben 8/2024
Das neue Mandantenrundschreiben im pdf-Format: Mandantenrundschreiben August 2024
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
lösen die Begriffe X-Rechnung und ZUGFeRD in Ihrem Unternehmen noch Fragezeichen aus und treiben Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Schweißperlen auf die Stirn? Damit sind Sie vermutlich nicht allein. Die Einführung der E-Rechnung zum 1.1.2025 durch das Wachstumschancengesetz zwingt viele Unternehmen dazu, ihre Prozesse zu überdenken und endgültig den Weg in Richtung Digitalisierung einzuschlagen.
Etwas Klarheit in die nun anstehenden Überlegungen bringt der Mitte Juni vorgelegte Entwurf des BMF-Schreibens zur Einführung der E-Rechnung. Auch wenn die finale Veröffentlichung erst für das vierte Quartal 2024 erwartet wird, bringen die Ausführungen bereits jetzt etwas Licht ins Dunkel. So erläutert das BMF-Schreiben, welches Format die E-Rechnung haben muss und welche Informationen im strukturierten Teil der E-Rechnung zwingend enthalten sein müssen. Außerdem geht das BMF-Schreiben darauf ein, wie Verträge als Dauerrechnung zu behandeln sind und welche Regelungen zukünftig für den Vorsteuerabzug gelten.
Gerade kleinere Unternehmen, die nur wenige Rechnungen im Jahr schreiben und daher bisher keine Programme zur Rechnungsschreibung nutzen, stehen nun vor der Herausforderung, wie die gesetzlichen Anforderungen ab dem 1.1.2025 erfüllt werden sollen. Ab Seite 6 sowie in unserem in Kürze erscheinenden Sonderrundschreiben geben wir Ihnen einen Überblick über die Neuregelungen und zeigen Ihnen, welche Lösungen Sie schon heute nutzen können.
Maren Höfs
Steuerberaterin