KARRIERE

Mandantenrundschreiben 4/2024

 

Das neue Mandantenrundschreiben im pdf-Format: Mandantenrundschreiben April 2024

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

mit dem „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ – kurz „Wachstumschancengesetz“ – soll laut der Gesetzesbegründung die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert werden sowie Impulse gesetzt werden, damit Unternehmen dauerhaft mehr investieren und mit unternehmerischem Mut Innovationen wagen können.

Nach einem langen politischen Ringen seit Herbst 2023 unter Anrufung des Vermittlungsausschusses ist das Gesetz nun am 28.3.2024 in Kraft getreten, nachdem es sechs Tage zuvor vom Bundesrat verabschiedet wurde.

Die wichtigsten Änderungen sind die auf sechs Jahre befristete Einführung einer degressiven Abschreibung für Wohngebäude in Höhe von 5 % sowie eine Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, allerdings nur für einen Zeitraum von 9 Monaten bis zum 31.12.2024. Des Weiteren wird der Verlustvortrag für die Jahre 2024 bis 2027 von 60 % auf 70 % angehoben, jedoch nicht für die Gewerbesteuer. Außerdem wird die steuerliche Forschungsförderung ausgeweitet. Für Personengesellschaften könnten die Verbesserungen bei der Thesaurierungsbesteuerung interessant sein.

Die Verabschiedung des Gesetzes war überfällig. Jedoch hat das Gesetz im Laufe des parlamentarischen Verfahrens einige Änderungen erfahren, sodass im Ergebnis eine abgespeckte Variante mit einem deutlich geringeren Entlastungsvolumen und der Streichung einiger Maßnahmen, darunter der Klimaschutz-Investitionsprämie, beschlossen wurde. Daher bleibt abzuwarten, ob auch mit der gekürzten Variante das ursprüngliche Ziel des Gesetzesentwurfs, die Wettbewerbsfähigkeit, die Wachstumschancen und den Standort Deutschland zu stärken, erreicht werden kann.

 

Andreas Weinberger
Geschäftsführender Gesellschafter

 

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