Mandantenrundschreiben 3/2024
Das neue Mandantenrundschreiben im pdf-Format: Mandantenrundschreiben März 2024
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
Ende letzten Jahres hatte der Bundesrat seine Zustimmung zu dem vom Bundestag verabschiedeten Wachstumschancengesetz verweigert und die Anrufung des Vermittlungsausschusses beschlossen.
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 21.02.2024 mit den Stimmen der Ampel-Parteien die Änderungen zum Wachstumschancengesetz angenommen, die zu Entlastungen von 3,2 Mrd. Euro führen.
Das Vermittlungsergebnis enthält eine Vielzahl von Maßnahmen, die vom Gesetzesentwurf vom 15.11.2023 abweichen. Hervorzuheben sind insbesondere folgende Maßnahmen:
- Die geplante Einführung einer Investitionsprämie zur Förderung der Transformation der Wirtschaft in Richtung von insbesondere mehr Klimaschutz wurde gestrichen.
- Die Einführung einer degressiven Abschreibung für Wohngebäude in Höhe von 5 % statt wie geplant 6 %.
- Die Einführung einer degressiven Abschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter für neun Monate.
- Die auf vier Jahre befristete Anhebung des Verlustvortrags auf 70 % (ohne Gewerbesteuer).
- Die Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung.
- Die geplanten Mitteilungsverpflichtungen für innerstaatliche Steuergestaltungen wurde dagegen gestrichen.
Im nächsten Schritt hat der Bundestag am 23.02.2024 dem geänderten Wachstumschancengesetz zugestimmt. Damit es in Kraft treten kann, muss der Bundesrat am 22.03.2024 noch darüber beschließen.
Monika Schweizer
Steuerberaterin
Gesellschafterin