KARRIERE

Mandantenrundschreiben 09/2023

 

Das neue Mandantenrundschreiben im pdf-Format: Mandantenrundschreiben September 2023

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

asdf

Andreas Weinberger
Geschäftsführender Gesellschafter
Wirtschaftsprüfer | Steuerberater

Übersicht der Themen des Mandantenrundschreibens September 2023:

Für alle Steuerpflichtigen

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Steuerermäßigung auch für Mieter
  • Online-Pokergewinn kann steuerpflichtig sein
  • Pkw-Unfall im Ausland: Ende der Kfz-Steuerpflicht bei Nichtbenutzung
  • Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen: Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums
  • Wachstumschancengesetz in der Pipeline

Für Vermieter

  • Steuerfahndung erhält Daten von Online-Vermietungsportal

Für Kapitalanleger

  • Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz: Finale Staatenaustauschliste 2023 liegt vor

Für Unternehmer

  • Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer als Betriebseinnahmen

Für Arbeitnehmer

  • Doppelte Haushaltsführung: Bundesfinanzhof muss über den Abzug von Stellplatzkosten entscheiden

 

Übersicht: Steuerinformationen für September 2023

Durch das Jahressteuergesetz 2022 wurde mit Wirkung ab 2022 eine Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen im Einkommensteuergesetz eingeführt. Das Bundesfinanzministerium hat nun ein ausführliches Anwendungsschreiben veröffentlicht.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs können Gewinne aus dem Online-Pokerspiel als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer
    unterliegen. Für Freizeit- und Hobbyspieler handelt es sich demgegenüber um eine private Tätigkeit, bei der sich Gewinne und Verluste steuerlich nicht
    auswirken.
  • Mieter können Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nach Ansicht des Bundesfinanzhofs selbst dann steuermindernd geltend machen, wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst abgeschlossen haben.
  • Ob Stellplatzkosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung zu den sonstigen (in voller Höhe abziehbaren) Mehraufwendungen gehören, muss der
    Bundesfinanzhof entscheiden. Denn gegen das steuerzahlerfreundliche Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen wurde Revision eingelegt.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für September 2023. Viel Spaß beim Lesen!

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe September 2023.


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