KARRIERE

Mandantenrundschreiben 08/2023

 

Das neue Mandantenrundschreiben im pdf-Format: Mandantenrundschreiben August 2023

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

die Dekarbonisierung und der demographische Wandel stellen die deutsche Wirtschaft vor große Herausforderungen. Um diesen Herausforderungen begegnen zu können, müssen auch aus steuerlicher Sicht die Rahmenbedingungen für mehr Wachstum und Innovationen verbessert werden. Hierzu soll das „Wachstumschancengesetz“ dienen und darüber hinaus auch zugleich noch das Steuerrecht vereinfachen und entbürokratisieren (zumindest geben sie es in Berlin nicht auf, das zu versuchen). Zur

Verbesserung der Rahmenbedingungen will man eine gewinnunabhängige Investitionsprämie für Klimaschutz-Investitionen einführen und die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen erhöhen. Des Weiteren: Verbesserungen beim Verlustabzug, Anhebung der Grenze für sogenannte GWG auf 1.000 EUR und der Grenzen beim § 7g EStG (Investitionen kleinerer Betriebe).

Der Steuervereinfachung dienen soll unter anderem die Einführung einer Freigrenze bei den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, die Anhebung der Freigrenze bei privaten Spekulationsgeschäften sowie die Anhebung der Abzugsgrenze für Geschenke und der Verpflegungspauschalen. Unerwünschten Steuergestaltungen soll unter anderem die verpflichtende Einführung elektronischer Rechnungen ab 1.1.2025 entgegenwirken.

Wir bleiben für Sie am Ball …

Ralf Friemel
Steuerberater | Diplom-Betriebswirt

Übersicht der Themen des Mandantenrundschreibens August 2023:

Für alle Steuerpflichtigen

  • Abzinsung eines ratierlich gezahlten Kaufpreises: Zinsen sind Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Kleine Photovoltaikanlagen: Erwerbstätigkeit muss dem Finanzamt nicht mehr angezeigt werden

Für Unternehmer

  • Kein Abzug finaler ausländischer Betriebsstättenverluste
  • Ermäßigter Umsatzsteuersatz: Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer
  • Modernisierung des Personengesellschaftsrechts: GbR-Neuregelungen gelten ab 2024

Für Arbeitgeber

  • Neue Beitragssätze in der Pflegeversicherung ab 1.7.2023

Für Arbeitnehmer

  • Ermäßigte Besteuerung von Abfindungen nur bei Zusammenballung der Einkünfte
  • Werbungskosten: Umzugskosten wegen Einrichtung eines Homeoffice

 

Übersicht: Steuerinformationen für August 2023

Das Finanzgericht Hamburg hat Umzugskosten als Werbungskosten anerkannt, obwohl der Umzug in derselben Stadt erfolgte. Es begründete seine Entscheidung mit einer wesentlichen Erleichterung der Arbeitsbedingungen. Denn der Umzug erfolgte im Streitfall, um für jeden Ehegatten in der neuen Wohnung ein Arbeitszimmer einzurichten, damit diese im Homeoffice wieder ungestört ihrer jeweiligen Tätigkeit nachgehen können.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen müssen dem Finanzamt ihre Erwerbstätigkeit nicht mehr anzeigen. Diese Nichtbeanstandungsregelung hat das Bundesfinanzministerium getroffen.
  • Durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts wurden insbesondere für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) viele Bestimmungen geändert bzw. neu eingefügt. Da das Gesetz zum 1.1.2024 in Kraft tritt, sollte in den nächsten Monaten geprüft werden, in welchem Umfang Handlungsbedarf besteht.
  • Ab 1.7.2023 müssen Arbeitgeber neue Beitragssätze in der Pflegeversicherung beachten.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für August 2023. Viel Spaß beim Lesen!

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe August 2023.


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