Mandantenrundschreiben 07/2023
Das neue Mandantenrundschreiben im pdf-Format: Mandantenrundschreiben Juli 2023
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
am 1.1.2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts wird die im Laufe der Zeit entwickelte Rechtspraxis der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gesetzlich konsolidiert und gleichzeitig das Recht der Personengesellschaften modernisiert.
Eine wichtige Intention des MoPeG ist die Aufgabe des Gesamthandsprinzips bei Personengesellschaften. Dieses Gesamthandsprinzip spielt auch im Steuerrecht eine große Rolle. Dennoch sieht der Gesetzesbeschluss im Hinblick auf die steuerlichen Auswirkungen der Reform keine
Änderungen der Steuergesetze vor. Auch nicht bezüglich Normen, welche explizit auf die Gesamthand der Personengesellschaft abstellen. Die Gesetzesbegründung verneint nur Auswirkungen der Reform auf die Ertragsteuern und lässt die Frage im Übrigen offen.
Dies betrifft im Wesentlichen die Grunderwerbsteuer und die Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Aufgrund der gestiegenen Immobilienwerte ist bei Umstrukturierungen und Übertragungen die Grunderwerbsteuer ein wesentlicher Faktor. Bei Personengesellschaften bieten die Befreiungsvorschriften der §§ 5 und 6 GrEStG die Möglichkeit zur Vermeidung von Grunderwerbsteuer, falls entsprechende Voraussetzungen erfüllt werden.
Diese Befreiungsvorschriften beziehen sich aber auf bestimmte Erwerbsvorgänge unter Beteiligung einer Gesamthand. Um Rechtssicherheit zu erhalten, wäre es wichtig, dass der Gesetzgeber entsprechende Klarstellungen in der Steuergesetzgebung vornimmt.
Dies ist aber leider bis heute nicht der Fall.
Sollten daher Umstrukturierungen bzw. Übertragungen von Personengesellschaften mit Immobilienbesitz geplant sein, kann es für grunderwerbsteuerliche Zwecke unter Umständen von Vorteil sein, diese bereits im Jahr 2023 vorzunehmen. Sehr gerne stehen wir Ihnen für eine persönliche Beratung auch in diesem Bereich zur Verfügung.
Corinna Reimold
Steuerberaterin | Diplom-Betriebswirtin | Fachberaterin für internationales Steuerrecht
Übersicht der Themen des Mandantenrundschreibens Juli 2023:
Für alle Steuerpflichtigen
- Erbfallkostenpauschale auch für Nacherben
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: Hausnotrufsystem ohne Sofort-Hilfe nicht begünstigt
- DSGVO-Darf das Finanzamt Unterlagen mit personenbezogenen Daten anfordern?
- Steuerliche Grenzwerte: Unterscheidung zwischen Brutto- und Nettowert
Für Unternehmer
- Coronahilfen sind nicht ermäßigt zu besteuern
- Homepage: Keine Nutzungsdauer zu besteuern
- Vorsteuervergütungsverfahren: Anträge bis 30.9.2023 stellen
Für Arbeitgeber
- Kein Minijob und Hauptjob beim selben Arbeitgeber
- Reform des Arbeitszeitgesetzes: Elektronische Zeiterfassung für Beschäftigung in der Pipeline
Für Arbeitnehmer
- Keine Werbungskosten bei unangemessenen Feiern für Beschäftigung
Für Arbeitnehmer
- Keine Werbungskosten: Umschulungskosten nach Erwerbstätigkeit ohne Berufsausbildung
Übersicht: Steuerinformationen für Juli 2023
Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (20 % der Aufwendungen, maximal 4.000 EUR) kann für ein Hausnotrufsystem nicht in Anspruch
genommen werden, wenn dieses im Notfall nur den Kontakt zu einer 24-StundenServicezentrale herstellt. Diese steuerzahlerunfreundliche Entscheidung kommt
vom Bundesfinanzhof.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Deutlich positiver ist, dass neben dem Vorerben auch der Nacherbe den Pauschbetrag für Erbfallkosten (z. B. Bestattungskosten) in Höhe von 10.300 EUR
in Anspruch nehmen kann. Nach der geänderten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs setzt der Abzug des Pauschbetrags nicht den Nachweis voraus,
dass tatsächlich Kosten angefallen sind. - Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster sind die im Jahr 2020 gezahlten Coronahilfen keine außerordentlichen Einkünfte. Somit scheidet eine ermäßigte Besteuerung aus.
- Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften“
vorgelegt.
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Juli 2023. Viel Spaß beim Lesen!
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe Juli 2023.