KARRIERE

Mandantenrundschreiben 06/2023

 

Das neue Mandantenrundschreiben im pdf-Format: Mandantenrundschreiben Juni 2023

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

bei An- und Verkauf, Vermietung und gewerblicher Nutzung von Immobilien sowie Investitionen in Immobilien spielen steuerliche Überlegungen eine wichtige Rolle, weil sie nicht selten über Erfolg oder Misserfolg der Investition entscheiden können.

Die Anknüpfungspunkte des Steuerrechts an Immobilien bzw. an Immobilienbewegungen sind vielfältig. Auch in diesem Mandantenrundschreiben wird über neue BFH-Entscheidungen im Zusammenhang mit Grundstücken berichtet (Veräußerung des Miteigentumsanteils an dem gemeinsamen Einfamilienhaus an den früheren Ehepartner sowie über die geänderte Rechtsprechung
zur personellen Verflechtung bei der Betriebsaufspaltung).

Am 28. Juli 2021 hatte der BFH in der Rechtssache IX R 25/19 entschieden, dass Steuerpflichtige, die eine kürzere Restnutzungsdauer eines Gebäudes als die gesetzlich vorgesehene Nutzungsdauer geltend machen, dies anhand jeder Darlegungsmethode beweisen können, sofern diese im Einzelfall geeignet ist. Insbesondere der von der Finanzverwaltung vormals verlangten Vorlage eines Bausubstanzgutachtens hat der BFH eine Absage erteilt. Das BMF-Schreiben vom 22. Februar 2023, IV C 3) konkretisiert nun die Voraussetzungen für eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer von Immobilien durch die Finanzverwaltung.

Durch die Rechtsprechung sollte es für die Steuerpflichtigen einfacher möglich werden, sich den festgelegten unterschiedlichen AfA-Sätzen des § 7 Abs. 4 S. 1 und der sich daraus ergebenden Nutzungsdauer zu „entziehen.“ Insbesondere für gebraucht erworbene Immobilien ist die Rechtsprechung von Interesse, da diese häufig eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer haben dürften als die in § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG vermuteten.

André Tabet
Wirtschaftsprüfer | Steuerberater

Übersicht der Themen des Mandantenrundschreibens Juni 2023:

Für alle Steuerpflichtigen

  • Veräußerung der Haushälfte nach Ehescheidung mitunter zu versteuern
  • Broschüre „Vereine & Steuern“ neu aufgelegt

Für Personengesellschaften

  • „Untreuer Gesellschafter“: Einkünftezurechnung bei unrechtmäßigem Betriebsausgabenabzug
  • Betriebsaufspaltung: Geänderte Rechtsprechung zur personellen Verflechtung greift erst ab 2024

Für Unternehmer

  • Russland steht auf der „schwarzen Liste“ der EU: Steuerliche Folgen für deutsche Unternehmen voraussichtlich ab 2024
  • Schriftsteller, Künstler und Co.: Erhöhte Betriebsausgabenpauschalen

Für GmbH-Geschäftsführer

  • Keine Verrechnung vororganschaftlicher Verluste im Organkreis
  • Ertragsteuerliche Behandlung von Genussrechtskapital

Für Arbeitgeber

  • Pflegeversicherung: Neue Beitragssätze ab 1.7.2023 in der Pipeline

Für Arbeitnehmer

  • Keine Werbungskosten: Umschulungskosten nach Erwerbstätigkeit ohne Berufsausbildung

 

Übersicht: Steuerinformationen für Juni 2023

Bei einer Scheidung ist oft auch die gemeinsame Wohnimmobilie betroffen. Und hier ist Vorsicht geboten. Denn der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der Verkauf des Miteigentumsanteils an den früheren Ehepartner als privates Veräußerungsgeschäft gewertet werden kann und damit der Einkommensteuer unterliegt.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Ein GbR-Gesellschafter hatte viele private Aufwendungen ohne Zustimmung des Mitgesellschafters aus Gesellschaftsmitteln beglichen. Der Bundesfinanzhof musste nun entscheiden, wie der hieraus resultierende Mehrgewinn zu verteilen ist: nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel oder allein auf den „untreuen Gesellschafter“.
  • Der Bundesfinanzhof hat 2021 seine Rechtsprechung zur personellen Verflechtung bei einer Betriebsaufspaltung geändert. Das Bundesfinanzministerium hat nun mitgeteilt, dass die neue Sichtweise aus Vertrauensschutzgründen erst ab dem Veranlagungszeitraum 2024 zu berücksichtigen ist.
  • Der Beitrag zur Pflegeversicherung soll ab Juli 2023 angepasst werden. Das Gesetzgebungsverfahren soll im Juni 2023 abgeschlossen werden.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Juni 2023. Viel Spaß beim Lesen!

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe Juni 2023.


zurück zur News-Übersicht