KARRIERE

Mandantenrundschreiben 05/2023 mit Sonderausgabe Homeoffice

 

Das neue Mandantenrundschreiben im pdf-Format: Mandantenrundschreiben Mai 2023

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

wer dachte, mit Covid-19 und dessen wirtschaftlichen Folgen sei das Maximum an Herausforderungen erreicht, irrt. Das Multikrisenjahr 2022 hielt Steigerungen bereit: Der Ukrainekrieg, steigende Energie- und Lebenshaltungskosten sowie die Inflation wirken sich 2023 zusätzlich auf Arbeitsmarkt und Personalmanagement aus.

Der digitale Wandel in der Arbeitswelt schreitet unaufhaltsam voran. Unternehmen müssen sich darauf einlassen, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

Daneben hat der Begriff „New Work“ die Bezeichnung „Work Life Balance“ abgelöst. Homeoffice-Regelungen und hybride Arbeitsmodelle galten vor Corona in Teilen noch als unvorstellbar. Heute sind sie ein Must-have für Arbeitnehmer. Laut Glassdoor/Indeed-Auswertung wird in 12,4 % aller deutschen Stellenanzeigen von Unternehmen im September 2022 mit der Möglichkeit von Remote-Work ausdrücklich geworben – der höchste Wert aller fünf untersuchten Länder. Vor Corona, im September 2019, war das nur in 3,7 % der Stellen der Fall.

Wir befinden uns in einer ständigen Entwicklung des Arbeitsmarktes. Unternehmen, die sich nicht digitalisiert haben,
werden wahrscheinlich verschwinden. Und die, die es getan haben, müssen sich im Zuge der Entwicklung des digitalen Ökosystems ständig weiterentwickeln, um Schritt zu halten.

In unserer Sonderausgabe „Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale“ erfahren Sie alles rund um die neuen Spielregeln beim steuerlichen Abzug der Aufwendungen.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen unseres Mandantenrundschreibens inklusive Sonderausgabe!

Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Kristina Beer
Steuerberaterin
Diplom-Kauffrau

Übersicht der Themen des Mandantenrundschreibens Mai 2023:

Für alle Steuerpflichtigen

  • Energiepreispauschale für Studierende & Faschschüler: Angrag ist endlich möglich
  • Broschüre: Steuertipps für Menschen mit Renten- und Pensionseinkünften
  • Energiepreispauschale für Rentner: Keine Eintragungen in der Steuererklärung 2022
  • Zuwendungsnießbrauch zugunsten minderjähriger Kinder kann Gestaltungsmissbrauch sein
  • SONDERAUSGABE: (Häusliches) Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale: Neue Spielregeln beim steuerlichen Abzug der Aufwendungen

Für Kapitalanleger

  • Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz: Voraussichtliche Staatenaustauschliste für 2023

Für Unternehmer

  • Pensionszusagen: Keine Rückstellung bei schädlichen Vorbehalten
  • Rückstellung für Mitarbeiterboni auch ohne Rechtsanspruch möglich
  • Umsatzsteuer: Merkblatt für Unternehmer in der Bauwirtschaft

Für GmbH-Geschäftsführer

  • Handelsregister: Geschäftsführer müssen die Einsehbarkeit ihrer Daten hinnehmen

 

Übersicht: Steuerinformationen für Mai 2023

Studierende und Fachschüler erhalten eine einmalige Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 200 EUR. Da die hierfür eigens entwickelte Onlineplattform nun endlich fertiggestellt ist, kann die EPP beantragt werden.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Allein das Motiv, Steuern zu sparen, macht eine Gestaltung noch nicht unangemessen. Unangemessenheit liegt aber vor, wenn die Gestaltung keinem wirtschaftlichen Zweck dient. Das mussten Eltern erfahren, die ihren minderjährigen Kindern zeitlich befristet einen Nießbrauch an einem Grundstück bestellten, das langfristig bis zur Beendigung des Nießbrauchs an eine von den Eltern beherrschte GmbH vermietet ist.
  • Eine (steuermindernde) Rückstellung für Mitarbeiterboni ist auch ohne Rechtsanspruch möglich. Erforderlich ist, dass mehr Gründe für als gegen eine Inanspruchnahme sprechen.
  • Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zur finanziellen Eingliederung bei einer umsatzsteuerlichen Organschaft geändert. Immer noch unklar ist jedoch, ob die deutsche Handhabung rechtens ist, wonach Innenumsätze nicht besteuert werden

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Mai 2023. Viel Spaß beim Lesen!

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe Mai 2023.


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