Mandantenrundschreiben 04/2025
Das neue Mandantenrundschreiben im pdf-Format: Mandantenrundschreiben April 2025
Liebe Mandantinnen, liebe Mandanten,
im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD wird derzeit intensiv über die Ausgestaltung der künftigen Steuerpolitik diskutiert. Während die CDU auf Entlastung und Investitionsanreize setzt, plant die SPD Steuererhöhungen zur Gegenfinanzierung.
So möchte die CDU u. a. die Körperschaftsteuer auf 10 % absenken, die Gewerbesteuer vereinfachen sowie die Verlustverrechnung flexibilisieren und verbessern.
Demgegenüber verfolgt die SPD eine andere Linie:
- Der Spitzensteuersatz soll auf 47 % steigen, die Reichensteuer auf 49 %.
- Der Abgeltungsteuersatz für Kapitaleinkünfte soll von 25 % auf 30 % erhöht werden.
- Veräußerungsgewinne aus Immobilien sollen auch nach Ablauf der Spekulationsfrist von 10 Jahren besteuert werden.
- Einführung einer Vermögensteuer für große Vermögen sowie einer Finanztransaktionssteuer.
- Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer sollen die Tarifstruktur sowie die gegenwärtigen Verschonungsregelungen auf den Prüfstand gestellt werden.
- Der gewerbesteuerliche Hinzurechnungssatz soll von 25 % auf 30 %, der Mindesthebesatz auf 280 % steigen.
Erfreulich ist: Beide Seiten bekennen sich zum Bürokratieabbau. Berichtspflichten, Statistik- und Dokumentationspflichten sollen reduziert, die Zahl der gesetzlich vorgeschriebenen Betriebsbeauftragten soll deutlich verringert werden. Ziel ist, die Bürokratiekosten für Unternehmen um 25 % zu senken.
Wünschenswert wäre jedoch, wenn die Parteien auch die Ausgabenseite der öffentlichen Verwaltung stärker in den Fokus nehmen würden. Der in den letzten Jahren deutlich ausgebaute Personalapparat des Bundes sollte zumindest teilweise zurückgeführt werden. Das würde nicht nur den Haushalt entlasten, sondern wäre auch ein klares Signal für einen effizienteren und schlankeren Staat.
Andreas Weinberger
Geschäftsführender Gesellschafter | Wirtschaftsprüfer | Steuerberater