KARRIERE

Jahressteuergesetz in „trockenen Tüchern“

 

Der Bundesrat hat am 18.12.2020 dem Jahressteuergesetz 2020 zugestimmt, nachdem der Bundestag zahlreiche Forderungen des Bundesrates aufgegriffen hatte.

So wurde eine Pauschale für Homeoffice von 5 EUR je Arbeitstag, maximal 600 EUR für die Kalenderjahre 2020 und 2021 beschlossen. Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld bleiben bis Ende 2021 steuerfrei und die bis zum Jahresende befristete Steuerbefreiung für den „Corona-Bonus“ an Arbeitnehmer wird bis Juni 2021 verlängert. Ebenfalls verlängert wird die Entlastung für Alleinerziehende, die bisherige Befristung wurde aufgehoben. Das Ehrenamt wird durch eine Erhöhung der Übungsleiterpauschale sowie der Ehrenamtspauschale gestärkt. Bei besonders schwerer Steuerhinterziehung wird die Verjährungsfrist von 10 auf 15 Jahre verlängert.

Das Jahressteuergesetz 2020 ist ein umfangreiches Omnibusgesetz, das zahlreiche weitere Änderungen (vor allem) bei der Umsatzsteuer, Erbschaft-/Schenkungsteuer und der Einkommensteuer enthält. Das Gesetz wurde am 28.12.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt überwiegend am 29.12.2020 in Kraft.

Diese und weitere interessante Artikel finden Sie in unserem monatlichen Mandantenrundschreiben.

Quelle | BundesratKompakt zur 998. Sitzung am 18.12.2020, TOP 31; BGBl 2020 I S. 3096.
Aus „IWW Institut Monatsrundschreiben Ausgabe 01/2021“