KARRIERE

Informationsschreiben Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

 

Unser neues Informationsschreiben zum Hinweiseberschutzgesetz finden Sie ab sofort hier als kostenfreien Download.

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) regelt den Schutz von Hinweisgebern und den Schutz von Personen, die in einem Hinweis genannt oder beschuldigt werden. Seit dem 17. Dezember 2023 gilt die Umsetzung des HinSchG auch für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden. Dabei spielt die Einrichtung einer unternehmensinternen Meldestelle sowie den entsprechenden Meldekanälen zur Entgegennahme von Hinweisen eine zentrale Rolle. Zudem müssen Unternehmen eine oder mehrere Personen benennen, die als Sachbearbeiter (sogenannte Case Manager) die Meldungen entgegennehmen, prüfen und bearbeiten.

In unserem Informationsschreiben finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Einrichtung dieser Meldestellen und die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes.

Hier gelangen Sie direkt zum Informationsschreiben über das HinSchG.

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