Informationsschreiben Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Die Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist derzeit in aller Munde. Seit 1. Januar 2023 ersetzt die Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz: eAU) die klassische Krankmeldung auf Papier.
Im Jahr 2019 wurde das einheitliche und verbindlich elektronische Verfahren zur Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsdaten durch die Ärzte an die Krankenkassen eingeführt, um damit die bisherigen, der Krankenkasse vorzulegenden, papiergebundenen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zu ersetzen. Mit Ablauf der Übergangsphase, die zum 31.12.2022 endete, gilt das Verfahren der eAU nun für alle verpflichtend.
In unserem Informationsschreiben haben wir das Wichtigste zu diesem Thema für Sie dargestellt.
Wie der Ablauf der eAU ist, ob Ausnahmen greifen und wie die eAU umgesetzt werden kann, können Sie hier nachlesen.