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Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag: Rückwirkende Erhöhung für 2024

 

Das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 stand beim Bundesrat am 22.11.2024 auf der Agenda. Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt und so werden der Grundfreibetrag von 11.604 EUR auf 11.784 EUR und der Kinderfreibetrag von 6.384 EUR auf 6.612 EUR rückwirkend ab 1.1.2024 angehoben.

Die höheren Beträge sollen bei der Entgeltabrechnung für den Monat Dezember 2024 anzuwenden sein. Eine Rückrechnung der Monate Januar bis November soll nicht erforderlich sein.

Beachten Sie | Im Vorgriff auf die gesetzliche Erhöhung hat das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom  18.10.2024 bereits die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug für Dezember 2024 veröffentlicht.

Diese und weitere interessante Artikel finden Sie in unserem monatlichen Mandantenrundschreiben von Dezember 2024.

Quelle | Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024, BT-Drs. 20/13397 vom 16.10.2024; BMF-Schreiben vom 18.10.2024, Az. IV C 5 S 2361/19/10008 :012, unter www.iww.de/s11897