KARRIERE

Freie Unterkunft und Verpflegung: Voraussichtliche Sachbezugswerte für 2023

 

Die Sachbezugswerte für freie oder verbilligte Verpflegung und Unterkunft werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Nach dem vorliegenden Entwurf – mit der Zustimmung durch den Bundesrat ist wie in den Vorjahren zu rechnen – soll der Sachbezugswert für freie Unterkunft 265 EUR monatlich betragen (in 2022 = 241 EUR).

Der monatliche Sachbezugswert für Verpflegung soll in 2023 um 18 EUR auf 288 EUR steigen.

Aus dem monatlichen Sachbezugswert für Verpflegung abgeleitet, ergeben sich für 2023 die nachfolgenden Sachbezugswerte für die jeweiligen Mahlzeiten (Werte für 2022 in Klammern):
Frühstück: monatlich: 60 EUR (56 EUR), kalendertäglich: 2,00 EUR (1,87 EUR)
Mittag- bzw. Abendessen: monatlich: 114 EUR (107 EUR), kalendertäglich: 3,80 EUR (3,57 EUR)“ art=“gruen“]

Diese und weitere interessante Artikel finden Sie in unserem monatlichen Mandantenrundschreiben von Dezember 2022.

Quelle | Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung, BR-Drs. 556/22