KARRIERE

Nachhaltigkeitsbericht

Die Pflicht zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten rückt näher

 

Bereiten Sie sich schon heute auf die Berichterstattung im Rahmen Ihrer Corporate Sustainability Responsibility (CSR) über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten in den Bereichen Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung) (ESG) vor!

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten zu analysieren und strukturiert im Einklang mit EU-Standards darüber zu berichten.

 

Unsere Leistungen für Sie:

  •  Beratung bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung
  •  Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten
  •  Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten
Carsten Ernst
Carsten Ernst Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Nachhaltigkeitsberatung
Diplom-Kaufmann
+49 711 48931-0 E-Mail schreiben V-Card

Carsten Ernst

Standort: Hauptsitz Stuttgart


Muss Ihr Unternehmen ab 2025

einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen?

Mehr als 250
Mitarbeiter*innen

Umsatzerlöse über
50 Millionen Euro

Bilanzsumme über
25 Millionen Euro

Überschreitet Ihr Unternehmen mindestens zwei dieser Kriterien?
Dann sind Sie nach dem aktuellen Entwurf einer EU-Richtlinie ab dem Geschäftsjahr 2025 dazu verpflichtet,
einen standardkonformen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen.

Jetzt beraten lassen

Mittelständischen Unternehmen ist es – auch ohne die Pflicht einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen zu müssen – ein Anliegen über ihre Aktivitäten im Bereich Sustainability zu berichten: Mitarbeitenden und Konsumenten werden u. a. die Einhaltung nachhaltiger Lieferketten und die daraus folgenden Kaufentscheidungen immer wichtiger. Banken fordern im Rahmen von Kreditvergaben detaillierte Informationen zu nachhaltigen Aktivitäten.

Gute Gründe, sich schon heute mit einem standardkonformen Nachhaltigkeitsbericht zu beschäftigen

  • Die Orientierung an Berichtsstandards hilft dabei, dieses Themengebiet zu strukturieren.
  • Teile des Nachhaltigkeitsberichtes können für weitere Anwendungsbereiche genutzt werden: Angebote/Ausschreibungen, Anfragen von Kunden, Anfragen von Banken, Websites, Broschüren, Lageberichte, Social Media, Employer Branding.
  • Durch die Befassung mit Standards der Nachhaltigkeitsberichterstattung ergeben sich zahlreiche Impulse für weitere Aktivitäten in diesem Bereich.
  • Der kommunizierte Umgang mit Nachhaltigkeitsthemen kann die Reputation des Unternehmens bei Kunden, Finanzinstituten und Stakeholdern positiv beeinflussen.
  • Sie genießen Vorteile im Personalbereich, z. B. bei der Gewinnung und Bindung Ihrer Mitarbeitenden sowie bei deren Motivation.
  • Transparenz in Sachen Nachhaltigkeit ermöglicht eine Kostenreduzierung durch Steigerung der Ressourcen- und Energieeffizienz, die Reduzierung von Umwelt- und Sozialrisiken sowie die Nutzung von Fördermaßnahmen und steuerlichen Vorteilen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaktivitäten.
  • Sie sind gut für die Pflicht zur standardkonformen Nachhaltigkeitsberichterstattung vorbereitet.

Der Weg zu Ihrem ersten Nachhaltigkeitsbericht

Angebotsphase

Erstgespräch

Wir erläutern die rechtlichen Rahmenbedingungen, stellen Ihnen unsere Vorgehensweise vor und diskutieren gemeinsam mit Ihnen den Mehrwert einer strukturierten Nachhaltigkeitsberichterstattung für Ihr Unternehmen.

Angebot

Auf Basis des Erstgesprächs präsentieren wir Ihnen ein detailliertes Angebot mit Zeitplanung, Meilensteinen und Budgetschätzung.

Auftragsbestätigung

Nach Abstimmung des Angebots erhalten Sie die entsprechende Auftragsbestätigung und das Projekt kann starten.

Projektablauf

Nachhaltigkeitskonzept

Nach Zusammenstellung des internen Projektteams und Fixierung der Projektziele mit wesentlichen Meilensteinen, erstellen und verabschieden wir gemeinsam mit Ihnen die Eckpunkte des Nachhaltigkeitskonzepts – ausgehend von den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen.

Berichtsstandard

Wir erläutern Ihnen die Inhalte sowie die Vor- und Nachteile in Betracht kommender Berichtsstandards (z. B. GRI, DNK, ESRS), unterstützen Sie bei der Entscheidungsfindung und schulen das interne Projektteam in den relevanten Kerninhalten des ausgewählten Berichtsstandards.

Nachhaltigkeitsbezogene Wesentlichkeitsmatrix

Ausgehend von dem ausgewählten Berichtsstandard entwickeln und präsentieren wir die Wesentlichkeitsmatrix Ihres Unternehmens.

Informationsbedarf

Wir identifizieren alle Informationen und Daten, die nach dem ausgewählten Berichtsstandard sowie den zuvor definierten Themen für den zu erstellenden Nachhaltigkeitsbericht benötigt werden und definieren relevante Nachhaltigkeits-KPIs.

Datenerhebung

Wir fragen alle benötigten Informationen durch checklistenbasierte Interviews ab und unterstützen Sie bei der Einrichtung entsprechender Berichtssysteme und Datenerhebungsprozesse im Unternehmen.

Berichterstattung

Auf Basis der erhobenen Daten erstellen und präsentieren wir einen Berichtsentwurf entsprechend des ausgewählten Berichtsstandards. Nach Abstimmung und Finalisierung des Nachhaltigkeitsberichts geben wir im Rahmen einer Abschlusspräsentation Handlungsempfehlungen zu einem optimierten Projektverlauf für die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts im Folgejahr.

Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Pflicht zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten rückt näher

Bereiten Sie sich schon heute auf die Berichterstattung im Rahmen Ihrer Corporate Sustainability Responsibility (CSR) über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten in den Bereichen Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung) (ESG) vor!

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten zu analysieren und strukturiert im Einklang mit EU-Standards darüber zu berichten.

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Videoreihe „Nachhaltigkeitsberichterstattung – einfach machen“

 

In diesem Format möchte Carsten Ernst die komplexe Regulatorik rund um die CSRD/ESRS-Nachhaltigkeitsberichterstattung möglichst verständlich und praxisnah erläutern. Besonders am Herzen liegt ihm dabei eine mittelstandsorientierte und pragmatische Umsetzung der Regulatorik.

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Jetzt ganz neu: „Nachhaltigkeitsberichterstattung – einfach machen“ als Podcast

 

Webinarreihe „CSRD Lunch Break“

 

Die 6-teilige kostenfreie Webinarserie gibt Ihnen Einblick in die wichtigsten Themen der Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Sie haben eines verpasst? Kein Problem! Über unseren YouTube-Kanal oder untenstehende Kachelansicht können Sie die Aufzeichnungen aller „CSRD Lunch Breaks“ jederzeit im Nachgang ansehen.

Alles über CSRD in 60min.

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CSRD EU-Taxonomie-VO

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Einführung in die ESRS

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ESRS Cross Cutting Standards

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Umweltstandards ESRS E1 – E5

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Social Standards ESRS S1 – S4 und Governance Standard G1

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Weshalb Sie bei uns in guten Händen sind?

 

  • Weil standardkonforme Berichterstattung zu unseren Kernkompetenzen zählt.
  • Weil KPIs des Nachhaltigkeitsberichts mit den Zahlen des Jahres-/Konzernabschlusses übereinstimmen müssen.
  • Weil es eine enge Verzahnung zwischen Nachhaltigkeits- und Lagebericht gibt.
  • Weil wir Impulse aus unseren Erfahrungen bei der Begleitung anderer Unternehmen geben können.
  • Weil wir die für Ihr Unternehmen und Ihre Zielsetzung relevanten Standards der Nachhaltigkeitsberichterstattung kennen und auf mittelständische Unternehmen skaliert und praxisorientiert anwenden.
  • Weil wir eng mit DEKRA Assurance Services GmbH kooperieren und Sie so umfassend bei Nachhaltigkeitsthemen unterstützen können.
  • Weil wir die Entwicklung der EU-Berichtsstandards intensiv verfolgen und somit bereits heute mitberücksichtigen können.

 

Häufige Fragen

WAS IST DIE CSRD-RICHTLINIE?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung) läutet eine neue Ära der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Europa ein. Durch die CSRD wird sowohl der Inhalt des Nachhaltigkeitsberichts als auch die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichteten Unternehmen deutlich ausgeweitet.

WAS MUSS EIN NACHHALTIGKEITSBERICHT ENTHALTEN?

Alle Informationen, die für das Verständnis der nachhaltigkeitsrelevanten Auswirkungen der Tätigkeiten des Unternehmens sowie das Verständnis der Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf Geschäftsverlauf, Geschäftsergebnis und Lage des Unternehmens erforderlich sind.

  • Erläuterung des Geschäftsmodells und Strategie des Unternehmens angesichts der Nachhaltigkeit
  • Beschreibung der Nachhaltigkeitsziele und – Nachhaltigkeitspolitik des Unternehmens und deren Ergebnisse
  • Wesentliche Risiken, denen das Unternehmen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten ausgesetzt ist und die Handhabung dieser Risiken
  • Die wichtigsten nachhaltigkeitsrelevanten Leistungsindikatoren

WANN WERDEN NACHHALTIGKEITSBERICHTE VERÖFFENTLICHT?

Die CSRD-Richtlinie sieht vor, dass der Nachhaltigkeitsbericht im Lagebericht enthalten sein muss. Es gelten somit die gleichen Offenlegungsfristen wir für den Jahresabschluss.

IN WELCHEM FORMAT SOLLTEN DIE NACHHALTIGKEITSBERICHTE VERÖFFENTLICHT WERDEN?

Gemäß der ESEF-Verordnung in einem elektronischen und maschinenlesbaren Berichtsformat (XHTML). Die nachhaltigkeitsbezogenen Informationen als Teil des Lageberichts sollen darüber hinaus digital gekennzeichnet (getaggt) werden, so dass sie in den vorgesehenen europäischen Single Access Point einfließen können.