Mandantenrundschreiben 02/2025
Das neue Mandantenrundschreiben im pdf-Format: Mandantenrundschreiben Februar 2025
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
der Bruch der Koalition hatte erhebliche Auswirkungen auf geplante Steuergesetzgebungsverfahren. Mit der Neuwahl des Bundestags fallen alle bis zu diesem Zeitpunkt vom Bundestag noch nicht beschlossenen Gesetze unter die sogenannte Diskontinuität, d. h., die Gesetze müssten in den neuen Bundestag erneut eingebracht werden, bevor sie beschlossen werden könnten. Lediglich bezüglich eines Gesetzesvorhabens, des „Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs“ (Steuerfortentwicklungsgesetz – SteFeG) konnte man sich noch auf einen Minimalkompromiss einigen.
Aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben muss das Existenzminimum steuerfrei gestellt werden. Dazu müssen der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag entsprechend angepasst werden. Mit der Verabschiedung des SteFeG wird dies nun bis 2026 sichergestellt. Das Gesetz beschränkt sich damit lediglich auf den Abbau der kalten Progression sowie die Erhöhung des Kindergeldes bzw. der Kinderfreibeträge.
Viele weitere im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehene Maßnahmen wurden nicht mehr umgesetzt. Dies betraf u. a. Regelungen, die zur Stärkung der Wirtschaft als Wachstums- initiative vorgesehen waren. Zu nennen sind hier beispielsweise Abschreibungen bei geringwertigen Wirtschaftsgütern und Sammelposten, die Fortführung der degressiven Abschreibung, eine Ausweitung der Forschungsförderung sowie die Förderung der E- Mobilität.
Erleichterung dürfte es allerdings insoweit geben, als dass die Mitteilungspflicht über innerstaatliche Steuergestaltungen nicht umgesetzt wurde.
Es bleibt nun nichts weiter als abzuwarten, welche Gesetze die neue Bundesregierung auf den Weg bringt. Selbstverständlich werden wir Sie hierüber informieren.
Christine Ries
Gesellschafterin | Steuerberaterin | Diplom-Kauffrau | Fachberaterin für intern. Steuerrecht