Mandantenrundschreiben 01/2025
Das neue Mandantenrundschreiben im pdf-Format: Mandantenrundschreiben Januar 2025
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
der Bundesrat hat vor Weihnachten noch einem abgespeckten Steuerfortentwicklungsgesetz zugestimmt.
Das Gesetz enthält einen Maßnahmenkatalog, um die Einkommensteuer auch für die Veranlagungszeiträume 2025 und 2026 anzupassen.
Im Wesentlichen gehören dazu:
- die Erhöhung des Grundfreibetrags auf 12.096 EUR (2026 12.348 EUR)
- die Erhöhung des Kinderfreibetrags auf 9.600 EUR (2026 9.756 EUR)
- die Erhöhung des Kindergelds auf 255 EUR (2026 259 EUR)
- die Verschiebung der Eckwerte des Einkommensteuertarifs um 2,6 % (2026 2,0 %)
Mit diesen Maßnahmen soll die „kalte Progression“ ausgeglichen werden. Darunter versteht man Steuermehreinnahmen, die dadurch entstehen, dass z. B. eine Gehaltserhöhung zum Inflationsausgleich direkt durch die Inflation wieder „aufgefressen“ wird und dennoch zu einer höheren Besteuerung führt. Ohne den Progressionsausgleich hätte man trotz gestiegenen Einkommens real weniger Geld zur Verfügung.
Das Gesetz tritt nach Verkündung zum 1.1.2025 bzw. zum 1.1.2026 in Kraft.
Monika Schweizer
Gesellschafterin | Steuerberaterin