KARRIERE

Mandantenrundschreiben 11/2024

 

Das neue Mandantenrundschreiben im pdf-Format: Mandantenrundschreiben November 2024

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts hat sich fachlich gebotener Gesetzgebungsbedarf ergeben. Dies betrifft insbesondere notwendige Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs. Daneben besteht ein Erfordernis zur Regelung von Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen. Das Jahressteuergesetz 2024 (kurz: JStG 2024) greift diesen Gesetzgebungsbedarf auf.

Der Bundestag hat am 18. Oktober 2024 das JStG 2024 mit vielen Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf verabschiedet. Zu den wesentlichen Änderungen zählen u. a. die Streichung der im Regierungsentwurf vorgesehenen Möglichkeit einer Lohnsteuerpauschalierung für ein Mobilitätsbudget sowie des vorgesehenen Wechsels zur Anordnung des Buchwertansatzes bei einer Verschmelzung beim Anteilseigner, die Aufhebung der Verlustverrechnungsbeschränkungen bei Termingeschäften und Forderungsausfällen und der Änderung bei der einfachen gewerbesteuerlichen Grundbesitzkürzung.

Ferner hat der Bundestag am 18. Oktober 2024 das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 verabschiedet, wodurch rückwirkend zum 1. Januar 2024 der Grundfreibetrag um 180 EUR und der Kinderfreibetrag um 228 EUR angehoben wird. Damit soll sichergestellt werden, dass das sogenannte Existenzminimum im laufenden Jahr steuerfrei gestellt wird. Lohnsteuerlich soll die rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags mit der Lohnabrechnung im Dezember 2024 umgesetzt werden.

Der Bundesrat soll dem JStG 2024 am 22. November 2024 zustimmen. Anders als beim Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) gilt die Zustimmung der Länder zum JStG 2024 und zum Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 als wahrscheinlich.

In diesem Monat ist des Weiteren eine Sonderausgabe zum Jahresende enthalten. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen und halten Sie weiterhin auf dem Laufenden.

Kristina Beer
Gesellschafterin | Steuerberaterin | Diplom-Kauffrau

 

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