KARRIERE

Mandantenrundschreiben 7/2024

 

Das neue Mandantenrundschreiben im pdf-Format: Mandantenrundschreiben Juli 2024

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

überraschend hat das Finanzgericht Baden-Württemberg in zwei Urteilen vom 11.6.2024 das Bodenwertmodell für die Ermittlung der Grundsteuerwerte in Baden-Württemberg als verfassungsgemäß eingestuft. Die Kläger haben bereits angekündigt, in die nächste Instanz zu gehen und gegen die Urteile Revision einzulegen. Die Aktenzeichen der Revisionsverfahren sind noch nicht bekannt. Weitere Gerichtsentscheidungen auch bezüglich der Bewertungsmodelle der anderen Bundesländer stehen ebenfalls noch aus.

Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes hat der Gesetzgeber die Verpflichtung zur Abrechnung per E-Rechnung eingeführt, die zunächst nur inländische Umsätze zwischen im Inland ansässigen Unternehmern betrifft. Von dieser Verpflichtung sind auch Rechnungen umfasst, in denen keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird, wie z. B. Reiseleistungen, Umsätze von Kleinunternehmern, Umsätze, die dem inländischen Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG unterliegen (z. B. Bauleistungen oder der steuerpflichtige Verkauf von Grundstücken), innergemeinschaftliche Lieferungen und Ausfuhren. Dabei bestehen stufenweise Übergangsregelungen, sodass aktuell betroffene Unternehmer gegebenenfalls schon im Januar 2026 in der Lage sein müssen, E-Rechnungen auszustellen und zu versenden.

Keine Übergangsregelungen bestehen aktuell für die Empfänger von Rechnungen. Folglich besteht die offizielle Verpflichtung zur Entgegennahme von E-Rechnungen bereits ab dem 1.1.2025.

Es bleibt abzuwarten, ob Deutschland, wie aktuell Polen, den Einführungstermin für die E-Rechnungspflicht verschieben wird. Das Bundesfinanzministerium plant, im 4. Quartal 2024 ein Schreiben zur Einführung der obligatorischen E-Rechnung zu veröffentlichen.

 

Corinna Reimold
Steuerberaterin | Diplom-Betriebswirtin | Fachberaterin für internationales Steuerrecht

 

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