KARRIERE

Mandantenrundschreiben 11/2023 mit Sonderrundschreiben zum Jahresende

 

Das neue Mandantenrundschreiben im pdf-Format: Mandantenrundschreiben November mit Sonderrundschreiben 2023

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

kurz vor Jahresende stehen etliche Gesetzesvorhaben und Gesetzesänderungen an: Am 1.1.2024 tritt u. a. das Gesetz zur Modernisierung des Personenge sellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft. Eine wichtige Intention ist die Aufgabe des Gesamthandsprinzips bei Personengesellschaften, das auch im Steuerrecht eine große Rolle spielt. Grundsätzlich waren seitens des Gesetzgebers dabei keine Auswirkungen auf das Steuerrecht beabsichtigt. Der Gesetzesentwurf des Wachs tumschancengesetzes sieht dies bisher auch für die Ertragsteuer und Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer vor. Nicht geregelt ist die Grunderwerbsteuer.

Das Grunderwerbsteuerrecht sieht Steuerbefreiungen für Grundstücksübergänge von, auf und zwischen Gesamthandsgemeinschaften/Personengesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen vor. Erheblichen Zündstoff enthält jedoch die Gesetzesbegründung zum Regierungsentwurf: Diese Regelungen würden ab dem 1.1.2024 „ins Leere“ laufen, und die Steuerbefreiungen hätten „keinen An wendungsraum“ mehr. Zwischen Bund und Ländern ist dies strittig, und es gibt noch keine Einigung auf die künftige Aus gestaltung der Steuervergünstigungen.

In der aktuell unsicheren Rechtslage sollte daher geprüft werden, ob die Grunderwerbsteuerbefreiungen für geplante Übertragungsvorgänge noch 2023 in Anspruch genommen werden sollten. Bis Jahresende wären die Steuerbefreiungen nach der Regelung des Regierungsentwurfs noch anwendbar. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.

Sehr gerne stehen wir Ihnen für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Christine Ries
Steuerberaterin | Diplom-Kauffrau | Fachberaterin für intern. Steuerrecht

Übersicht der Themen des Mandantenrundschreibens November 2023:

Für alle Steuerpflichtigen

  • Digitale Rentenübersicht ist online
  • Familienheim: Erbschaftsteuerbefreiung trotz Einzug erst nach Ablauf der Sechsmonatsfritz

Für Vermieter

  • Einkunftserzielungsabsicht beim Erwerb zahlreicher unbebauter Grundstücke

Für Unternehmer

  • Betriebsausgaben: Abgrenzung zwischen Bewirtungskosten und Aufmerksamkeiten
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer: Antrag auf Optionsverschonung ist mit Risiko verbunden
  • Künstlersozialabgabe: Abgabesatz bleibt im Jahr 2024 bei 5,0%
  • Mindeststeuergesetz: Regierungsentwurf liegt vor

Für GmbH-Geschäftsführer

  • Verdeckte Gewinnausschüttung wegen Privatnutzung des Pkw trotz Nutzungsverbot?
  • Mindestlohn: GmbH-Geschäftsführer haften nicht persönlich

 

Übersicht: Steuerinformationen für November 2023

Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist die Übertragung des Betriebsvermögens privilegiert. Doch hier ist Vorsicht geboten, wie eine Entscheidung des Finanzgerichts Münster zeigt. Danach kann die Regelverschonung nicht in Anspruch genommen werden, wenn zuvor die Optionsverschonung beantragt wurde, deren Voraussetzungen aber tatsächlich nicht vorliegen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Noch ein weiteres (allerdings günstiges) Urteil zur Erbschaftsteuer ist zu beachten. Danach kann die Steuerbefreiung für ein Familienheim zu gewähren sein, obwohl der Erbe wegen der Vermietung für einen festen Zeit raum nicht innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall in die Wohnung (Familienheim) einziehen kann.
  • Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung bleibt stabil und wird auch im Jahr 2024 (unverändert) 5,0 % betragen.
  • Überlässt eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) ein betriebliches Fahrzeug zur Nutzung, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass das Fahrzeug auch für private Fahrten genutzt wird. Dies gilt nach Ansicht des Finanzgerichts Münster auch dann, wenn die Privat nutzung im Anstellungsvertrag ausdrücklich verboten ist und insbesondere dann, wenn der GGf kein Fahrtenbuch führt.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für November 2023. Viel Spaß beim Lesen!

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe November mit Sonderrundschreiben 2023.


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