KARRIERE

Merkblatt zum Thema Bewirtungskosten

 

Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass unterliegen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG einem Verbot des Betriebsausgabenabzugs, soweit sie 70 % der Aufwendungen übersteigen, die nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als angemessen anzusehen und deren Höhe und betriebliche Veranlassung nachgewiesen sind.

Darüber hinaus ist zum Nachweis der Höhe und der betrieblichen Veranlassung der Aufwendungen ein schriftlicher Beleg zu erstellen.

In unserem Merkblatt zu Bewirtungsaufwendungen finden Sie folgende Themen:

  • Allgemeine Grundsätze Bewirtungsaufwendungen
  • Was sind Bewirtungsaufwendungen?
  • Mustervorlage für Bewirtungsaufwendungen

Hier können Sie sich das Merkblatt herunterladen.